
Neue Einwegplastik-Regelungen 2025: Was ändert sich
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Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für Einwegplastik. Hersteller von Einwegverpackungen sind nun verpflichtet, sich finanziell an den Kosten für die Müllbeseitigung und das Recycling zu beteiligen. Dies geschieht über das Einwegkunststofffonds-Gesetz, das eine Abgabe für Plastikprodukte wie Getränkebecher, To-Go-Verpackungen und Plastikflaschen vorsieht. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung zu reduzieren und nachhaltige Alternativen zu fördern.
Die neue Regelung betrifft insbesondere Unternehmen aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Plastikverpackungen in Umlauf bringen. Sie müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren und ihre Abgabe an das Einwegkunststofffonds entrichten. Die Höhe der Abgabe hängt von der Menge und Art des verwendeten Plastiks ab. Dadurch sollen Unternehmen motiviert werden, recycelbare oder umweltfreundliche Verpackungen zu nutzen und weniger Plastikmüll zu produzieren.
Für Verbraucher bringt das Gesetz keine direkten finanziellen Veränderungen mit sich, jedoch werden sie in Zukunft verstärkt mit nachhaltigen Alternativen konfrontiert. Gastronomiebetriebe müssen nun beispielsweise Mehrwegoptionen für Takeaway-Produkte anbieten, und der Verkauf von umweltfreundlichen Verpackungen wird subventioniert. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Plastikverschmutzung in Städten, Parks und Gewässern deutlich zu reduzieren.
Auch bei der Rückgabe von Pfandflaschen spielt Nachhaltigkeit eine große Rolle. Wer Wert auf eine hygienische, platzsparende und nachhaltige Lösung für das Sammeln von Pfandflaschen legt, kann von der Recyco Statiegeldtas profitieren. Diese faltbare Tasche ist speziell für die ordentliche Aufbewahrung und den einfachen Transport von Pfandflaschen und -dosen entwickelt worden – eine umweltfreundliche und praktische Alternative zu Plastiktüten oder unhandlichen Kisten.